WERBEAGENTUR DR. ULRIKE RAINER

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ZUR ERSTELLUNG EINER WEBSITE



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A. AUFTRAGSERTEILUNG

.1. Auftrag

Der Kunde beauftragt die Werbeagentur Dr. Ulrike Rainer, Neustiftgasse 93, 1070 Wien, Österreich, im folgenden "Agentur" genannt, mit der Erstellung einer Website zur Veröffentlichung auf einem Webserver im Internet. Die Agentur nimmt diesen Auftrag nach den "Einheitlichen Geschäftsbedingungen der Österreichischen Werbeagenturen" in der jeweils gültigen Fassung, herausgegeben vom Fachverband Werbung und Marktkommunikation, an, und sichert engste Zusammenarbeit mit dem Kunden zu.

.2. Zusammenarbeit

2.1 Die Agentur wird die Interessen des Kunden nach besten Kräften wahrnehmen. Der Kunde seinerseits wird im Sinne einer vertrauensvollen Zusammenarbeit der Agentur alle für die ordnungsgemäße Erledigung des Auftrages benötigten Unterlagen und Daten zur streng vertraulichen Behandlung zur Verfügung stellen. Beide Vertragspartner sichern sich strengste Vertraulichkeit zu.

.3. Zustandekommen des Vertrages

Ein Vertrag kommt mit Unterzeichnung/Bestätigung des Angebotes durch den Kunden und die Agentur zustande. Alle Angebote der Agentur sind ohne Umsatzsteuer angegeben. Als Datum des Zustandekommens des Vertrages gilt der Tag, an dem das Angebot vom Kunden unterzeichnet wird, bzw. die Bestätigung bei der Agentur eingegangen ist.


B. LEISTUNGEN DER AGENTUR

.1. Erstellung einer Website für den Kunden zur Veröffentlichung im Internet

Die Agentur ist für die im Vertrag/Angebot mit dem Kunden ausdrücklich vereinbarten Leistungen verantwortlich. Es wird darauf hingewiesen, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Fehler in Computer-Programmen und ähnlichen Anwendungen unter allen Umständen auszuschließen.

.2. Veröffentlichung der Website bei einem Provider wie im Angebot vereinbart.

.3. Wenn gesondert im Angebot schriftlich vereinbart:

. Analyse der Wettbewerbssituation > Untersuchung der Benutzerstruktur auf der Grundlage vorhandener Studien oder sonstigen allgemein zugänglichen Sekundärmaterials > Erarbeitung von Vorschlägen zur Anpassung der Website und/ oder Werbestrategie an die Zielgruppe

. Internetspezifische Kommunikations- und Werbeberatung

. Erstellung einer Corporate Identity, oder eines Corporate Designs

. Beratung über den eventuellen Einsatz zusätzlicher Maßnahmen zur Steigerung der Besucherzahlen

. Entwicklung eines Kreativkonzeptes

. Gestaltung von Werbetexten im Internet

. Gestaltung und technische Umsetzung spezieller Werbeträger auf Fremdseiten, wie Banner, Werbeflächen bei Suchmaschinen u.dgl.

. Erarbeitung von Fachtexten und Fremdsprachentexten.

. Verwaltung der Website bzw. damit zusammenhängender Leistungen z.B. Domainverwaltung u.ä.

3.1. Die Agentur vergibt Aufträge an Dritte im eigenen Namen und für eigene Rechnung nach Genehmigung durch den Kunden. (Zur Haftungsbeschränkung s. C 1.7. und C 3.)

.4. Art der Arbeiten

4.1. Die Agentur unterscheidet zwischen non-creative Leistungen und creative Leistungen. Wenn im Angebot nicht anders vereinbart, werden non-creative Leistungen auf Zeitbasis verrechnet, dazu gehören etwa die Erstellung des Codes für die Website, Einfügen vorhandenen Materials in den Code, Übertragung der Seiten auf den Server, Suchmaschinenoptimierung, Recherche und dergleichen mehr. Die Richtwerte werden im Angebot ausgewiesen.

4.2. Creative Leistungen, wie etwa Erstellung eines Designs, Logos, Werbetexte, werden zum Festpreis verrechnet und im Angebot ausgewiesen oder geschätzt. (Vgl. C 2)


C. BEDINGUNGEN FÜR DIE LEISTUNGEN DER AGENTUR

.1. Bedingungen für die Ausführung, Verantwortlichkeiten beider Vertragspartner

1.1. Das Angebot enthält die Leistungsbeschreibung, ggf. die Festlegung des Umfanges, der Funktionen und Spezifikationen der dienstvertraglichen Leistungen bzw. der ausdrücklich zu vereinbarenden creative -Leistungen.

1.2. Ein Zeitplan für die Erbringung der Leistung sowie ein geplanter Endtermin für die Veröffentlichung bzw. ein Endtermin für die Beendigung des Vertragsverhältnisses kann vereinbart werden.

1.3. Die Erfüllung der Leistungsmerkmale wird die Agentur zum Endtermin, soweit vereinbart, nach festgelegten Abnahmekriterien nachweisen. Die Veröffentlichung der Seite erfolgt unmittelbar nach schriftlicher Abnahmebestätigung des Kunden. Der Kunde wird die Leistungen der Agentur nach der Übergabe und/oder erfolgreichem Abnahmetest unverzüglich abnehmen. Unerhebliche Abweichungen von den vereinbarten Leistungsmerkmalen und Abnahmekriterien berechtigen den Kunden nicht zur Verweigerung der Abnahme. Die Verpflichtung der Agentur zur Beseitigung von Fehlern bleibt unberührt (Gewährleistung, bzw. Garantie).

1.4. Sobald Teile bzw. Teilergebnisse vom Kunden produktiv genutzt werden, gelten sie als abgenommen.

1.5. Bei der Abnahme ist ein von beiden Seiten zu unterzeichnendes Protokoll anzufertigen, das die Übereinstimmung der vereinbarten Leistung mit den Abnahmekriterien bestätigt. Zur Behebung eventueller Fehler gewährt der Kunde eine Nachfrist.

1.6. Gelingt es der Agentur nicht, aus Gründen die von ihr zu vertreten sind, zum Endtermin oder, wenn erforderlich, innerhalb einer angemessenen Nachfrist, den Nachweis über die vereinbarte Leistung zu erbringen, so kann der Kunde nach dem Ablauf der Nachfrist vom Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten.

1.7. Für Fehler von Subfirmen oder Drittanbietern haftet die Agentur nicht.

1.8. Der Kunde verpflichtet sich, der Agentur die Grundlagen zur Erstellung der Seiten rechtzeitig und kostenlos zur Verfügung zu stellen. Die Agentur erhält vom Kunden verbindliche Text und Bild-Unterlagen. Der Kunde haftet für die Inhalte und die Copyrights dieser Unterlagen und verpflichtet sich, Genehmigungen rechtzeitig zu erteilen, damit der Arbeitsablauf der Agentur nicht beeinträchtigt wird und die Agentur in der Lage ist, die Folgearbeiten ohne Mehrkosten und Qualitätsrisiko zu erbringen.

1.9. Zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen, qualitativ einwandfreien und fristgerechten Ausführung des Auftrages gilt als vereinbart: Widerspricht der Auftraggeber einem ihm unterbreiteten Angebot nicht von dem Zeitpunkt an, an dem er weiß oder wissen muss, dass die Agentur mit der Ausführung der in Rede stehenden Leistungen begonnen hat, gilt das Angebot der Agentur als angenommen.

1.10. Sollten sich aufgrund von Re-Briefings nachträglich Korrekturen bzw. Änderungen der ursprünglichen Aufgabenstellung ergeben, die eine Überarbeitung der Website erforderlich machen, wird der zusätzliche Mehraufwand für diese Überarbeitung auf Stundensatzbasis abgerechnet. Entstehen durch eine nicht fristgerechte Lieferung der Unterlagen seitens des Kunden Verzögerungen und/oder Mehraufwand, kann die Agentur unbeschadet weitergehender gesetzlicher Rechte - Änderungen des Zeitplanes und der Preise verlangen.

1.11. Die Agentur wird vor Beginn jeder kostenverursachenden Arbeit dem Kunden Kostenvoranschläge mitteilen.



.2. Preise und Zahlungsbedingungen

2.1. Die Leistungen der Agentur werden entweder zu dem im Angebot aufgeführten Festpreis oder auf Zeitbasis nach Leistungserbringung, Beendigung bzw. Abnahme berechnet. Non creative Leistungen werden auf Zeitbasis verrechnet. Creative Leistungen nach Art und Umfang. Alle im Angebot genannten Preise verstehen sich exklusive Umsatzsteuer.

2.2. Berechnet wird nach den im Angebot genannten Preisen. Sonstige Leistungen, einschließlich Reisekosten, werden gesondert berechnet.

2.3. Die im Angebot genannten Preise für Leistungen auf Zeitbasis (non-creative) oder für non-creative Dienstleistungen, können von der Agentur mit einer Frist von drei Monaten, erstmals 12 Monate nach Zustandekommen eines Vertrages, geändert werden. Auf das Recht des Kunden zur Kündigung (s.u.) wird hingewiesen.

2.4. Im Angebot angegebene Schätzpreise für non-creative wie für creative - Leistungen sind unverbindlich. Die Schätzung beruht auf einer nach bestem Wissen und Gewissen durchgeführten Bewertung des Leistungsumfanges. Falls sich die Schätzungen als ungenügend erweisen, wird die Agentur den Kunden unverzüglich darauf hinweisen.

2.5. Soweit nicht anders vereinbart sind Zahlungen 14 Tage nach Rechnungseingang ohne jeden Abzug zu leisten und fällig. Bei Zahlungsverzug ist die Agentur berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen.

2.6. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen.



.3. Festaufträge

3.1. Soweit die Agentur Verpflichtungen gegenüber Dritten gemäß dem Angebot eingegangen ist (Festaufträge), erklärt sich der Kunde bereit, diese Verpflichtungen auch nach Vertragsende unter Einschaltung der Agentur zu erfüllen. Die Agentur wird aus jeglicher Haftung, auch von Dritten, entlassen.

.4. Garantie und Haftung

4.1. Die Haftung der Agentur beschränkt sich auf grobe Fahrlässigkeit und auf den Ausgleich typischer und voraussehbarer Schäden.

4.2. Die Agentur verpflichtet sich, die ihr übertragenen Arbeiten mit fachlicher und kaufmännischer Sorgfalt nach bestem Wissen und Gewissen und unter Beachtung der allgemein anerkannten Grundsätze des Werbewesens durchzuführen. Sie wird den Kunden rechtzeitig auf für sie erkennbare gewichtige Risken hinweisen.

4.3. Die Überprüfung von veröffentlichten Aussagen auf ihre Unbedenklichkeit übernimmt der Kunde.

4.4. Der Kunde stellt die Agentur von Ansprüchen Dritter, die sich aus der Veröffentlichung und Nutzung der Seite ergeben, frei.

4.5. Die Funktionsgarantie der Seite erlischt, sollte ohne Verschulden der Agentur der Code manipuliert werden. Die Agentur übernimmt keine Haftung für Schäden am Programm, die durch Dritte hervorgerufen werden. Auf Verlangen wird die Agentur den Code der Webseiten ohne das Design auf CD-Rom an den Kunden senden, jedoch kein Geld retournieren und ab diesem Zeitpunkt erlischt die Funktionsgarantie. Eine gänzliche oder anteilige Rückerstattung der im Voraus zu entrichtenden Jahresgebühr für das Webhosting oder anderer Festaufträge an Dritte ist nicht möglich.

Ausdrücklich weist die Agentur auf die Möglichkeit hin, dass es serverbedingt zu downtime Zeiten kommen kann, die nicht im Verantwortungsbereich der Agentur liegen und haftet die Agentur daher auch nicht für technische Fehler von Drittleistern, wie etwa dem Provider.

4.6. Wenn ein Webhosting im Angebot vereinbart wird, gilt: Sollte der von der Agentur beauftragte Provider seine Geschäftsbedingungen derart ändern, dass ein Verbleib der Seite bei diesem Provider nicht mehr möglich ist, oder der Provider aus anderen Gründen nicht mehr verfügbar sein, wird die Agentur sich ehestens um Ersatzanbieter kümmern. Eventuell daraus entstehende Kosten für Dienstleistungen der Agentur werden dann nicht gesondert verrechnet. Die Agentur ist nicht verpflichtet, den Kunden darüber zu befragen oder zu informieren. Die Agentur haftet jedoch in keinem Fall für dadurch entstandenen Verdienstentgang oder anderer Schäden des Kunden oder Dritter.

4.7. Die Agentur haftet nicht für die Inhalte der Website.

4.8. Die Agentur haftet nicht nicht für Schäden, welcher Art immer, die dem Kunden oder Dritten durch die Veröffentlichung und/oder Nutzung der Seite oder anderweitiger von der Agentur erstellter Produkte entstehen.

4.9. Die Agentur haftet nicht für Mangelfolgeschäden, es sei denn, sie wurden durch Vorsatz oder grob fahrlässig verursacht.



.5. Copyright

5.1. Non-creative: Jedwedes der Agentur vom Kunden zur Verfügung gestellte Material betrachtet die Agentur als Rechtsgut des Kunden. Mit der Übermittlung des Materials erteilt der Kunde der Agentur ausdrücklich die Erlaubnis, dieses Material auf der beauftragten Website zu benützen. Für die Copyrights des zur Verfügung gestellten Materials haftet die Agentur nicht.

5.2. Creative: Jedwedes von der Agentur erstellte oder zur Verfügung gestellte Material, auch Teile daraus, verbleibt im Eigentum der Agentur und kann von der Agentur jederzeit - insbesondere bei Beendigung des Agenturvertrages - zurückverlangt werden.

5.3. Zieht die Agentur zur Vertragserfüllung Dritte (Erfüllungsgehilfen) heran, wird sie die erforderlichen Nutzungsrechte erwerben und im gleichen Umfang dem Kunden einräumen.

5.4. Will der Kunde von der Agentur konzipierte oder gestaltete creative - Arbeiten ganz oder teilweise über den ursprünglich vereinbarten Zweck oder Umfang verwerten, bedarf es für die Abgeltung der Nutzungsrechte einer gesonderten, vorab zu treffenden Honorarabsprache.

5.5. Gleiches gilt, wenn der Kunde von der Agentur konzipierte oder gestaltete creative - Arbeiten nach Beendigung der Zusammenarbeit weiter verwenden bzw. diese Dritten während oder nach Beendigung zur Verfügung stellen will. Ist diese Vereinbarung gekündigt, gehen die Nutzungsrechte, die nach Beendigung dieser Vereinbarung in Anspruch genommen werden, auf den Auftraggeber erst dann über, wenn eine angemessene Vergütung für die Nutzung vereinbart wurde.
 


.6. Aufbewahrung

Wenn nicht anders vereinbart wird die Agentur alle ihr übergebenen oder von der Agentur erarbeiteten Unterlagen für die Dauer von zwei Jahren aufbewahren und anschließend auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden dem Kunden retournieren oder vernichten.

.7. Vertragsänderungen

7.1. Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform.

7.2. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages oder dessen Änderungen und Ergänzungen im Angebot unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit des Vertrages oder Angebotes im übrigen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Regelung treten, die im Rahmen des rechtlich Möglichen dem Willen der Parteien am nächsten kommt.

7.3. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen worden.

.8. Kündigung

8.1. Der Kunde und die Agentur können den Vertrag mit einer Frist von 1 Monat kündigen, wenn der jeweils andere seinen vertraglichen Verpflichtungen - auch nach Einräumung einer angemessenen Nachfrist - nicht nachkommt. Davon unberührt ist das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund. Als solcher gilt auch ethisch nicht vertretbares Gedankengut auf der Website.

8.2. Die Agentur wird nach einer Kündigung alle Arbeiten zur Erfüllung des betroffenen Leistungsgegenstandes unverzüglich oder nach einem mit dem Kunden vereinbarten Zeitplan einstellen. Der Kunde zahlt den vereinbarten Preis abzüglich des anteiligen Preises für jenen vereinbarten Leistungsumfang, der durch die Kündigung erspart wurde.

8.3. Kündigt der Kunde aus Gründen, die von der Agentur zu vertreten sind, zahlt er den Preis nur für diejenigen Teile der erhaltenen Leistungen, die für ihn nutzbar sind.

8.4. Soweit Vertragsbedingungen ihrer Natur nach nicht zeitlich befristet sind, gelten sie auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses und für eventuelle Rechtsnachfolger oder Vertragsübernehmer.



.9. Anzuwendendes Recht

Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und der Agentur ist ausschließlich Österreichisches Recht anzuwenden. Erfüllungs- und Zahlungsort ist Wien.

Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar zwischen der Agentur und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten wird das für den Sitz der Agentur in Wien örtlich und sachlich zuständige Österreichische Gericht vereinbart. Die Agentur ist jedoch auch berechtigt, ein anderes für den Kunden zuständiges Gericht anzurufen.

.10. Schlussbemerkungen

Zusätze oder Änderungen zu diesen Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
 

Wien im Juni 2004
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werbeagentur dr. ulrike rainer,
neustiftgasse 93.2.47, a-1070 wien,
tel/fax: +43 +1. 526 49 94

 



 
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