WERBEAGENTUR DR. ULRIKE RAINER
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ZUR ERSTELLUNG EINER WEBSITE
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A. AUFTRAGSERTEILUNG
.1. Auftrag
Der Kunde beauftragt die Werbeagentur Dr. Ulrike Rainer, Neustiftgasse 93,
1070 Wien, Österreich, im folgenden "Agentur" genannt, mit der Erstellung
einer Website zur Veröffentlichung auf einem Webserver im Internet. Die
Agentur nimmt diesen Auftrag nach den "Einheitlichen Geschäftsbedingungen der
Österreichischen Werbeagenturen" in der jeweils gültigen Fassung,
herausgegeben vom Fachverband Werbung und Marktkommunikation, an, und sichert
engste Zusammenarbeit mit dem Kunden zu.
.2. Zusammenarbeit
2.1 Die Agentur wird die Interessen des Kunden nach besten Kräften wahrnehmen.
Der Kunde seinerseits wird im Sinne einer vertrauensvollen Zusammenarbeit der
Agentur alle für die ordnungsgemäße Erledigung des Auftrages benötigten
Unterlagen und Daten zur streng vertraulichen Behandlung zur Verfügung
stellen. Beide Vertragspartner sichern sich strengste Vertraulichkeit zu.
.3. Zustandekommen des Vertrages
Ein Vertrag kommt mit Unterzeichnung/Bestätigung des Angebotes durch den
Kunden und die Agentur zustande. Alle Angebote der Agentur sind ohne
Umsatzsteuer angegeben. Als Datum des Zustandekommens des Vertrages gilt der
Tag, an dem das Angebot vom Kunden unterzeichnet wird, bzw. die Bestätigung
bei der Agentur eingegangen ist.
B. LEISTUNGEN DER AGENTUR
.1. Erstellung einer Website für den Kunden zur Veröffentlichung im
Internet
Die Agentur ist für die im Vertrag/Angebot mit dem Kunden ausdrücklich
vereinbarten Leistungen verantwortlich. Es wird darauf hingewiesen, dass es
nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Fehler in Computer-Programmen
und ähnlichen Anwendungen unter allen Umständen auszuschließen.
.2. Veröffentlichung der Website bei einem Provider wie im Angebot
vereinbart.
.3. Wenn gesondert im Angebot schriftlich vereinbart:
. Analyse der Wettbewerbssituation > Untersuchung der Benutzerstruktur auf der
Grundlage vorhandener Studien oder sonstigen allgemein zugänglichen
Sekundärmaterials > Erarbeitung von Vorschlägen zur Anpassung der Website und/
oder Werbestrategie an die Zielgruppe
. Internetspezifische Kommunikations- und Werbeberatung
. Erstellung einer Corporate Identity, oder eines Corporate Designs
. Beratung über den eventuellen Einsatz zusätzlicher Maßnahmen zur Steigerung
der Besucherzahlen
. Entwicklung eines Kreativkonzeptes
. Gestaltung von Werbetexten im Internet
. Gestaltung und technische Umsetzung spezieller Werbeträger auf Fremdseiten,
wie Banner, Werbeflächen bei Suchmaschinen u.dgl.
. Erarbeitung von Fachtexten und Fremdsprachentexten.
. Verwaltung der Website bzw. damit zusammenhängender Leistungen z.B.
Domainverwaltung u.ä.
3.1. Die Agentur vergibt Aufträge an Dritte im eigenen Namen und für eigene
Rechnung nach Genehmigung durch den Kunden. (Zur Haftungsbeschränkung s. C
1.7. und C 3.)
.4. Art der Arbeiten
4.1. Die Agentur unterscheidet zwischen non-creative Leistungen und creative
Leistungen. Wenn im Angebot nicht anders vereinbart, werden non-creative
Leistungen auf Zeitbasis verrechnet, dazu gehören etwa die Erstellung des
Codes für die Website, Einfügen vorhandenen Materials in den Code, Übertragung
der Seiten auf den Server, Suchmaschinenoptimierung, Recherche und dergleichen
mehr. Die Richtwerte werden im Angebot ausgewiesen.
4.2. Creative Leistungen, wie etwa Erstellung eines Designs, Logos,
Werbetexte, werden zum Festpreis verrechnet und im Angebot ausgewiesen oder
geschätzt. (Vgl. C 2)
C. BEDINGUNGEN FÜR DIE LEISTUNGEN DER AGENTUR
.1. Bedingungen für die Ausführung, Verantwortlichkeiten beider
Vertragspartner
1.1. Das Angebot enthält die Leistungsbeschreibung, ggf. die Festlegung des
Umfanges, der Funktionen und Spezifikationen der dienstvertraglichen
Leistungen bzw. der ausdrücklich zu vereinbarenden creative -Leistungen.
1.2. Ein Zeitplan für die Erbringung der Leistung sowie ein geplanter
Endtermin für die Veröffentlichung bzw. ein Endtermin für die Beendigung des
Vertragsverhältnisses kann vereinbart werden.
1.3. Die Erfüllung der Leistungsmerkmale wird die Agentur zum Endtermin,
soweit vereinbart, nach festgelegten Abnahmekriterien nachweisen. Die
Veröffentlichung der Seite erfolgt unmittelbar nach schriftlicher
Abnahmebestätigung des Kunden. Der Kunde wird die Leistungen der Agentur nach
der Übergabe und/oder erfolgreichem Abnahmetest unverzüglich abnehmen.
Unerhebliche Abweichungen von den vereinbarten Leistungsmerkmalen und
Abnahmekriterien berechtigen den Kunden nicht zur Verweigerung der Abnahme.
Die Verpflichtung der Agentur zur Beseitigung von Fehlern bleibt unberührt
(Gewährleistung, bzw. Garantie).
1.4. Sobald Teile bzw. Teilergebnisse vom Kunden produktiv genutzt werden,
gelten sie als abgenommen.
1.5. Bei der Abnahme ist ein von beiden Seiten zu unterzeichnendes Protokoll
anzufertigen, das die Übereinstimmung der vereinbarten Leistung mit den
Abnahmekriterien bestätigt. Zur Behebung eventueller Fehler gewährt der Kunde
eine Nachfrist.
1.6. Gelingt es der Agentur nicht, aus Gründen die von ihr zu vertreten sind,
zum Endtermin oder, wenn erforderlich, innerhalb einer angemessenen Nachfrist,
den Nachweis über die vereinbarte Leistung zu erbringen, so kann der Kunde
nach dem Ablauf der Nachfrist vom Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten.
1.7. Für Fehler von Subfirmen oder Drittanbietern haftet die Agentur nicht.
1.8. Der Kunde verpflichtet sich, der Agentur die Grundlagen zur Erstellung
der Seiten rechtzeitig und kostenlos zur Verfügung zu stellen. Die Agentur
erhält vom Kunden verbindliche Text und Bild-Unterlagen. Der Kunde haftet für
die Inhalte und die Copyrights dieser Unterlagen und verpflichtet sich,
Genehmigungen rechtzeitig zu erteilen, damit der Arbeitsablauf der Agentur
nicht beeinträchtigt wird und die Agentur in der Lage ist, die Folgearbeiten
ohne Mehrkosten und Qualitätsrisiko zu erbringen.
1.9. Zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen, qualitativ einwandfreien und
fristgerechten Ausführung des Auftrages gilt als vereinbart: Widerspricht der
Auftraggeber einem ihm unterbreiteten Angebot nicht von dem Zeitpunkt an, an
dem er weiß oder wissen muss, dass die Agentur mit der Ausführung der in Rede
stehenden Leistungen begonnen hat, gilt das Angebot der Agentur als
angenommen.
1.10. Sollten sich aufgrund von Re-Briefings nachträglich Korrekturen bzw.
Änderungen der ursprünglichen Aufgabenstellung ergeben, die eine Überarbeitung
der Website erforderlich machen, wird der zusätzliche Mehraufwand für diese
Überarbeitung auf Stundensatzbasis abgerechnet. Entstehen durch eine nicht
fristgerechte Lieferung der Unterlagen seitens des Kunden Verzögerungen
und/oder Mehraufwand, kann die Agentur unbeschadet weitergehender gesetzlicher
Rechte - Änderungen des Zeitplanes und der Preise verlangen.
1.11. Die Agentur wird vor Beginn jeder kostenverursachenden Arbeit dem Kunden
Kostenvoranschläge mitteilen.
.2. Preise und Zahlungsbedingungen
2.1. Die Leistungen der Agentur werden entweder zu dem im Angebot aufgeführten
Festpreis oder auf Zeitbasis nach Leistungserbringung, Beendigung bzw. Abnahme
berechnet. Non creative Leistungen werden auf Zeitbasis verrechnet. Creative
Leistungen nach Art und Umfang. Alle im Angebot genannten Preise verstehen
sich exklusive Umsatzsteuer.
2.2. Berechnet wird nach den im Angebot genannten Preisen. Sonstige
Leistungen, einschließlich Reisekosten, werden gesondert berechnet.
2.3. Die im Angebot genannten Preise für Leistungen auf Zeitbasis
(non-creative) oder für non-creative Dienstleistungen, können von der Agentur
mit einer Frist von drei Monaten, erstmals 12 Monate nach Zustandekommen eines
Vertrages, geändert werden. Auf das Recht des Kunden zur Kündigung (s.u.) wird
hingewiesen.
2.4. Im Angebot angegebene Schätzpreise für non-creative wie für creative -
Leistungen sind unverbindlich. Die Schätzung beruht auf einer nach bestem
Wissen und Gewissen durchgeführten Bewertung des Leistungsumfanges. Falls sich
die Schätzungen als ungenügend erweisen, wird die Agentur den Kunden
unverzüglich darauf hinweisen.
2.5. Soweit nicht anders vereinbart sind Zahlungen 14 Tage nach
Rechnungseingang ohne jeden Abzug zu leisten und fällig. Bei Zahlungsverzug
ist die Agentur berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen
Basiszinssatz zu verlangen.
2.6. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten
Gegenforderungen aufrechnen.
.3. Festaufträge
3.1. Soweit die Agentur Verpflichtungen gegenüber Dritten gemäß dem Angebot
eingegangen ist (Festaufträge), erklärt sich der Kunde bereit, diese
Verpflichtungen auch nach Vertragsende unter Einschaltung der Agentur zu
erfüllen. Die Agentur wird aus jeglicher Haftung, auch von Dritten, entlassen.
.4. Garantie und Haftung
4.1. Die Haftung der Agentur beschränkt sich auf grobe Fahrlässigkeit und auf
den Ausgleich typischer und voraussehbarer Schäden.
4.2. Die Agentur verpflichtet sich, die ihr übertragenen Arbeiten mit
fachlicher und kaufmännischer Sorgfalt nach bestem Wissen und Gewissen und
unter Beachtung der allgemein anerkannten Grundsätze des Werbewesens
durchzuführen. Sie wird den Kunden rechtzeitig auf für sie erkennbare
gewichtige Risken hinweisen.
4.3. Die Überprüfung von veröffentlichten Aussagen auf ihre Unbedenklichkeit
übernimmt der Kunde.
4.4. Der Kunde stellt die Agentur von Ansprüchen Dritter, die sich aus der
Veröffentlichung und Nutzung der Seite ergeben, frei.
4.5. Die Funktionsgarantie der Seite erlischt, sollte ohne Verschulden der
Agentur der Code manipuliert werden. Die Agentur übernimmt keine Haftung für
Schäden am Programm, die durch Dritte hervorgerufen werden. Auf Verlangen wird
die Agentur den Code der Webseiten ohne das Design auf CD-Rom an den Kunden
senden, jedoch kein Geld retournieren und ab diesem Zeitpunkt erlischt die
Funktionsgarantie. Eine gänzliche oder anteilige Rückerstattung der im Voraus
zu entrichtenden Jahresgebühr für das Webhosting oder anderer Festaufträge an
Dritte ist nicht möglich.
Ausdrücklich weist die Agentur auf die Möglichkeit hin, dass es serverbedingt
zu downtime Zeiten kommen kann, die nicht im Verantwortungsbereich der Agentur
liegen und haftet die Agentur daher auch nicht für technische Fehler von
Drittleistern, wie etwa dem Provider.
4.6. Wenn ein Webhosting im Angebot vereinbart wird, gilt: Sollte der von der
Agentur beauftragte Provider seine Geschäftsbedingungen derart ändern, dass
ein Verbleib der Seite bei diesem Provider nicht mehr möglich ist, oder der
Provider aus anderen Gründen nicht mehr verfügbar sein, wird die Agentur sich
ehestens um Ersatzanbieter kümmern. Eventuell daraus entstehende Kosten für
Dienstleistungen der Agentur werden dann nicht gesondert verrechnet. Die
Agentur ist nicht verpflichtet, den Kunden darüber zu befragen oder zu
informieren. Die Agentur haftet jedoch in keinem Fall für dadurch entstandenen
Verdienstentgang oder anderer Schäden des Kunden oder Dritter.
4.7. Die Agentur haftet nicht für die Inhalte der Website.
4.8. Die Agentur haftet nicht nicht für Schäden, welcher Art immer, die dem
Kunden oder Dritten durch die Veröffentlichung und/oder Nutzung der Seite oder
anderweitiger von der Agentur erstellter Produkte entstehen.
4.9. Die Agentur haftet nicht für Mangelfolgeschäden, es sei denn, sie wurden
durch Vorsatz oder grob fahrlässig verursacht.
.5. Copyright
5.1. Non-creative: Jedwedes der Agentur vom Kunden zur Verfügung gestellte
Material betrachtet die Agentur als Rechtsgut des Kunden. Mit der Übermittlung
des Materials erteilt der Kunde der Agentur ausdrücklich die Erlaubnis, dieses
Material auf der beauftragten Website zu benützen. Für die Copyrights des zur
Verfügung gestellten Materials haftet die Agentur nicht.
5.2. Creative: Jedwedes von der Agentur erstellte oder zur Verfügung gestellte
Material, auch Teile daraus, verbleibt im Eigentum der Agentur und kann von
der Agentur jederzeit - insbesondere bei Beendigung des Agenturvertrages -
zurückverlangt werden.
5.3. Zieht die Agentur zur Vertragserfüllung Dritte (Erfüllungsgehilfen)
heran, wird sie die erforderlichen Nutzungsrechte erwerben und im gleichen
Umfang dem Kunden einräumen.
5.4. Will der Kunde von der Agentur konzipierte oder gestaltete creative -
Arbeiten ganz oder teilweise über den ursprünglich vereinbarten Zweck oder
Umfang verwerten, bedarf es für die Abgeltung der Nutzungsrechte einer
gesonderten, vorab zu treffenden Honorarabsprache.
5.5. Gleiches gilt, wenn der Kunde von der Agentur konzipierte oder gestaltete
creative - Arbeiten nach Beendigung der Zusammenarbeit weiter verwenden bzw.
diese Dritten während oder nach Beendigung zur Verfügung stellen will. Ist
diese Vereinbarung gekündigt, gehen die Nutzungsrechte, die nach Beendigung
dieser Vereinbarung in Anspruch genommen werden, auf den Auftraggeber erst
dann über, wenn eine angemessene Vergütung für die Nutzung vereinbart wurde.
.6. Aufbewahrung
Wenn nicht anders vereinbart wird die Agentur alle ihr übergebenen oder von
der Agentur erarbeiteten Unterlagen für die Dauer von zwei Jahren aufbewahren
und anschließend auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden dem Kunden retournieren
oder vernichten.
.7. Vertragsänderungen
7.1. Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform.
7.2. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages oder dessen Änderungen und
Ergänzungen im Angebot unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit des
Vertrages oder Angebotes im übrigen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen
Bestimmung soll eine Regelung treten, die im Rahmen des rechtlich Möglichen
dem Willen der Parteien am nächsten kommt.
7.3. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen worden.
.8. Kündigung
8.1. Der Kunde und die Agentur können den Vertrag mit einer Frist von 1 Monat
kündigen, wenn der jeweils andere seinen vertraglichen Verpflichtungen - auch
nach Einräumung einer angemessenen Nachfrist - nicht nachkommt. Davon
unberührt ist das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund. Als solcher gilt
auch ethisch nicht vertretbares Gedankengut auf der Website.
8.2. Die Agentur wird nach einer Kündigung alle Arbeiten zur Erfüllung des
betroffenen Leistungsgegenstandes unverzüglich oder nach einem mit dem Kunden
vereinbarten Zeitplan einstellen. Der Kunde zahlt den vereinbarten Preis
abzüglich des anteiligen Preises für jenen vereinbarten Leistungsumfang, der
durch die Kündigung erspart wurde.
8.3. Kündigt der Kunde aus Gründen, die von der Agentur zu vertreten sind,
zahlt er den Preis nur für diejenigen Teile der erhaltenen Leistungen, die für
ihn nutzbar sind.
8.4. Soweit Vertragsbedingungen ihrer Natur nach nicht zeitlich befristet
sind, gelten sie auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses und für
eventuelle Rechtsnachfolger oder Vertragsübernehmer.
.9. Anzuwendendes Recht
Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und der Agentur ist
ausschließlich Österreichisches Recht anzuwenden. Erfüllungs- und Zahlungsort
ist Wien.
Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar zwischen der
Agentur und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten wird das für den Sitz der
Agentur in Wien örtlich und sachlich zuständige Österreichische Gericht
vereinbart. Die Agentur ist jedoch auch berechtigt, ein anderes für den Kunden
zuständiges Gericht anzurufen.
.10. Schlussbemerkungen
Zusätze oder Änderungen zu diesen Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
Wien im Juni 2004
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werbeagentur dr. ulrike rainer,
neustiftgasse 93.2.47, a-1070 wien,
tel/fax: +43 +1. 526 49 94
